Blitzschutzanlagen
sollen bauliche Anlagen vor Brand oder mechanischer Zerstörung schützen und Personen in den Gebäuden vor Verletzung oder gar Tod bewahren.
Funktion des äußeren Blitzschutz
- Auffangen von Direkteinschlägen mit einer Fangeinrichtung
- Sicheres Ableiten des Blitzstromes zur Erde mit einer Ableitungseinrichtung
- Verteilen des Blitzstromes in der erde über die Erdungsanlage
Funktion des inneren Blitzschutz
- Verhinderung von gefährlichen Spannungen innerhalb der baulichen Anlage
- Verhinderung gefährlicher Funkenbildung innerhalb der baulichen Anlage. Dies wird durch den Potentialausgleich zwischen den Bauteilen des Blitzschutzsystems und anderen elektrisch leitenden Elementen innerhalb der Anlage erreicht.
Fangeinrichtung
Die Fangeinrichtungen werden an exponierten Gebäudeteilen installiert, um das Objekt vor direkten Blitzeinschlägen zu schützen. Fangeinrichtungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:
- Stangen
- Gespannte Drähte und Seile
- Vermaschte Leiter
Ableitung
Die Ableitung ist die elektrisch leitende Verbindung zwischen der Fangeinrichtung und der Erdungsanlage (siehe Prinzipbild). Ableitungen sollen den eingefangenen Blitzstrom zur Erdungsanlage leiten, ohne dass am Gebäude durch unzulässig hohe Erwärmung ein Schaden entsteht. Die Ableitungen sind so anzubringen, dass vom Einschlagpunkt zur Erde mehrere parallele Strompfade bestehen und die Länge der Stromwege so kurz wie möglich gehalten wird (gerade, senkrechte, keine Schleifenbidlung).
Erdungsanlage
Die Erdungsanalge ist die Fortsetzung zum Einleiten des Blitzstromes in die Erde. Eine weitere Aufgabe der Erdungsanlage ist der Potentialausgleich. Es werden Erdungsanlagen nach Typ A (Tiefenerder) und Typ B (Fundamenterder) unterschieden.
Folgende Abbildung: Überspannungsschutz
In Österreich entladen sich jährlich bis zu 220.000 Blitze. Bezieht man diese Anzahl auf die Fläche, so schlägt der Blitz durchschnittlich mehr als 2,6 mal pro Quadratkilometer ein. Die untenstehende Grafik ist das Prinzip-Bild einer Blitzschutzanlage.

